Kinder- und Jugendschutzkonzept

Die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 29.8.2026 hat beschlossen, dass sich der SV09 ab sofort ein Kinder- und Jugendschutzkonzept geben wird, welches auch in der neuen Satzung des SV09 Somborn verankert sein wird.



 

Kinder- & Jugendschutz beim SV09 Somborn

Gemeinsam schützen. Gemeinsam stark.


Kinder brauchen einen Verein, in dem sie sich trauen können, sie selbst zu sein.


Beim SV09 Somborn sollen Kinder und Jugendliche Freude am Sport erleben, Freundschaften schließen, Gemeinschaft erfahren und sich persönlich entwickeln können – in einem Umfeld, in dem sie sicher sind, respektiert werden und ihre Grenzen zählen.

Diese Verantwortung nehmen wir ernst.

Deshalb haben wir für den gesamten SV09 ein verbindliches Kinder- und Jugendschutzkonzept entwickelt. Es schafft klare Regeln, stärkt unsere Trainerinnen, Trainer und Betreuenden, benennt Ansprechpartner und legt fest, wie wir handeln, wenn jemand Hilfe benötigt oder ein Verdacht entsteht.


Kinderschutz ist für uns keine einmalige Maßnahme. Er ist Verantwortung, Haltung und gelebte Vereinskultur.


Wofür wir stehen

Beim SV09 stehen wir für:


  • Offenheit, Respekt, Fairness und Vielfalt,
  • ein diskriminierungsfreies Miteinander,
  • den Schutz vor Gewalt, Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt,
  • die Achtung der persönlichen und körperlichen Grenzen jedes Kindes und Jugendlichen,
  • eine starke Schwarz-Blaue Jugend in einem sicheren Vereinsumfeld.


Wir schauen nicht weg, wenn Kinder oder Jugendliche abgewertet, ausgegrenzt, bedrängt oder verletzt werden. Und wir stellen den Schutz der uns anvertrauten jungen Menschen über sportliche Ziele, persönliche Interessen oder das Vereinsimage.


Unser Schutzkonzept gilt für den gesamten Verein und insbesondere für:

Training und Spielbetrieb, Kabinen und Duschen, Vereinsgelände und Vereinsheim, Fahrten und Trainingslager, Turniere und Veranstaltungen, digitale Kommunikation und Social Media sowie alle Tätigkeiten, bei denen Erwachsene im Namen des SV09 Verantwortung für Minderjährige übernehmen.

  • Warum wir ein Schutzkonzept haben

    Mit Kinder- und Jugendschutz werden wir uns beschäftigen, solange Kinder und Jugendliche Teil unseres Vereins sind.


    Ein Schutzkonzept bedeutet dabei nicht Misstrauen gegenüber unseren Trainerinnen, Trainern und Betreuenden.


    Im Gegenteil.


    Es schafft Sicherheit für alle Beteiligten:


    für Kinder und Jugendliche, weil ihre Rechte und Grenzen klar geschützt werden;


    für Eltern, weil sie wissen, welche Standards beim SV09 gelten;


    für Trainerinnen, Trainer und Betreuende, weil klare Regeln Orientierung geben;


    für den Verein, weil es eindeutige Zuständigkeiten und Meldewege gibt.

  • So setzen wir Kinder- und Jugendschutz konkret um

    Klare Regeln


    Für Training, Spiele, Kabinen und Duschen, Fahrten, Turniere, Veranstaltungen und Übernachtungen gelten verbindliche Schutzstandards.


    Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung


    Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollen unsere Schutzregeln kennen, akzeptieren und einhalten.


    Erweitertes Führungszeugnis


    Für die im Konzept definierten Tätigkeiten führen wir ein verbindliches und datenschutzgerechtes Verfahren zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse ein. Dabei werden keine Kopien oder Inhalte gespeichert.


    Schulung und Sensibilisierung


    Trainerinnen, Trainer und Betreuende werden zu Themen wie Nähe und Distanz, digitale Kommunikation, Kabinen, Fotos, Fahrten und Verhalten im Verdachtsfall informiert und geschult.


    Sichere digitale Kommunikation


    Auch WhatsApp, Messenger, Vereins-App, Social Media, Fotos und Videos gehören für uns zum Schutzraum Verein. Deshalb gelten auch dort klare Regeln. Private Einzelkontakte sollen vermieden werden; Fotos und Videos in Kabinen, Duschen oder anderen sensiblen Bereichen sind tabu.


    Klare Meldewege


    Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer und Mitglieder sollen wissen, an wen sie sich mit einer Sorge, einem unguten Gefühl oder einer konkreten Beobachtung wenden können.

  • Wenn etwas nicht stimmt: Melden – Zuhören – Handeln

    Du hast etwas erlebt oder beobachtet, das sich nicht richtig anfühlt?

    Du machst dir Sorgen um ein Kind oder einen Jugendlichen?

    Oder du bist unsicher, wie du eine Situation einschätzen sollst?


    Dann sprich uns an.


    Wir hören zu.

    Wir nehmen Hinweise ernst.

    Wir gehen vertraulich und verantwortungsvoll damit um.

  • Deine Ansprechpartner beim SV09

    Sascha Schröer

    Vorstand

    0170 44 24 100

    sascha.schroeer@svsomborn.de


    Christian Spangenberg

    Vorstandsverantwortlicher Kinder- und Jugendschutz

    0173 908 77 04

    mitglieder@svsomborn.de


    Schutzteam des SV09


    Weitere unabhängige Ansprechpersonen unseres Kinder- und Jugendschutzteams werden derzeit vom Vorstand abschließend bestätigt und anschließend hier sowie am Schwarzen Brett auf unserem Sportgelände veröffentlicht. (Da wir erst am 29.8.26 das Konzept verabschiedet haben, werden wir in der ersten Septemberwoche das Team am schwarzen Brett vorstellen).

Hier findet Ihr das gesamte Konzept

Das gesamte Konzept ist ausführlich. Die einzelnen Anlagen haben wir in den anderen Reitern zum Download bereitgestellt.

Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Personen, die im Namen des SV09 Somborn mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder regelmäßig Kontakt zu Minderjährigen haben.

Ich achte die Würde, Rechte, Grenzen und persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen.

Ich schütze Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Diskriminierung, Grenzverletzung, Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt.

Ich nutze keine Macht-, Alters-, Erfahrungs- oder Abhängigkeitsposition aus.

Ich gestalte Training, Betreuung und Kommunikation transparent, respektvoll und altersgerecht.

Körperkontakt erfolgt nur, wenn er sportlich oder pädagogisch sinnvoll, angemessen und vom Kind oder Jugendlichen gewollt ist.

Ich respektiere die Intimsphäre in Kabinen, Duschen, Toiletten, Schlafräumen und vergleichbaren Schutzräumen.

Ich mache keine Fotos oder Videos in sensiblen Situationen.

Ich vermeide private Einzelkontakte und private digitale Nähe zu Minderjährigen.

Ich mache keine privaten Geschenke, die Abhängigkeiten oder Bevorzugungen schaffen könnten.

Ich greife bei Mobbing, Diskriminierung, Gewalt und Grenzverletzungen ein.

Ich melde Hinweise oder Verdachtsmomente nach den SV09-Meldewegen und hole mir Unterstützung.

Name: ____________________________________________

Funktion / Team: __________________________________

Ort, Datum: _______________________________________

Unterschrift: ______________________________________

Selbstverpflichtungserklärung

Ich verpflichte mich, den Kinder- und Jugendschutz des SV09 Somborn aktiv mitzutragen und die folgenden Regeln einzuhalten:

25.

Ich habe das Kinder- und Jugendschutzkonzept bzw. die Kurzfassung erhalten und verstanden.

26.

Ich halte den Verhaltenskodex des SV09 ein.

27.

Ich respektiere Nähe und Distanz und achte die individuellen Grenzen von Kindern und Jugendlichen.

28.

Ich betrete Umkleiden, Duschen, Toiletten und Schlafräume nur, wenn dies organisatorisch oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

29.

Ich fertige keine Fotos oder Videos in Kabinen, Duschen, Toiletten, Schlafräumen oder vergleichbaren Schutzräumen an.

30.

Ich vermeide private Einzelchats und private digitale Kommunikation mit Minderjährigen.

31.

Ich informiere die zuständige Ansprechperson, wenn ich Grenzverletzungen, Gewalt, Diskriminierung oder sonstige Gefährdungen wahrnehme.

32.

Ich führe keine eigenständigen Ermittlungen bei schwerwiegenden Verdachtsfällen durch.

33.

Ich lege ein erweitertes Führungszeugnis nach dem SV09-Verfahren vor, sofern meine Tätigkeit dies erfordert.

34.

Mir ist bewusst, dass Verstöße gegen diese Selbstverpflichtung zum Ausschluss von Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen und zu weiteren vereinsrechtlichen Maßnahmen führen können.

Name: ____________________________________________

Geburtsdatum: _____________________________________

Funktion / Team: __________________________________

Ort, Datum: _______________________________________

Unterschrift: ______________________________________

Führungszeugnis

1. Zweck

Das Verfahren soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen stärken und zugleich die Persönlichkeitsrechte der vorlagepflichtigen Personen wahren.

2. Vorlagepflichtige Personen

Jugendtrainerinnen und Jugendtrainer;

Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer;

Jugendleitung und Personen mit regelmäßiger Betreuungstätigkeit;

Begleitpersonen bei Fahrten und Übernachtungen;

weitere Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen im Vereinskontext;

Vorstandsmitglieder als Vorbildfunktion, soweit beschlossen.

3. Einsichtnahme

Einsicht erfolgt nur in das Original.

Es werden keine Kopien gefertigt.

Einsichtsberechtigt sind zwei bis maximal drei vom Vorstand benannte vertrauenswürdige Personen.

Die einsichtsberechtigten Personen verpflichten sich schriftlich zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz.

4. Dokumentation

Dokumentiert werden nur Name, Funktion, Datum der Einsicht, Ergebnisstatus "keine bekannten Bedenken gegen eine Tätigkeit mit Minderjährigen" und Wiedervorlagefrist. Inhalte oder Details des Führungszeugnisses werden nicht gespeichert.

5. Wiedervorlage

Die Wiedervorlage erfolgt regelmäßig, empfohlen alle drei Jahre. Bei Tätigkeitswechsel, längerer Unterbrechung oder besonderen Umständen kann der Vorstand eine frühere Wiedervorlage verlangen.

6. Verweigerung oder einschlägige Einträge

Ohne Vorlage ist ein regelmäßiger Einsatz im Kinder- und Jugendbereich nicht möglich. Bei einschlägigen Einträgen entscheidet der Vorstand nach vertraulicher Prüfung und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte über den Ausschluss von Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen.

Intervention und Meldeformular

A. Grundsätze im Verdachtsfall

Kinderschutz steht an erster Stelle.

Ruhe bewahren, zuhören und ernst nehmen.

Betroffene Person schützen und nicht bedrängen.

Keine absolute Geheimhaltung versprechen.

Keine eigenständigen Ermittlungen bei schwerwiegenden Verdachtsfällen.

Keine voreilige Konfrontation beschuldigter Personen.

Vertraulich dokumentieren und zuständige Ansprechperson einbeziehen.

Bei Unsicherheit externe Fachberatung einholen.

B. Ablauf

35.

Hinweis aufnehmen und betroffene Person schützen.

36.

Sachlich dokumentieren: Was wurde berichtet oder beobachtet?

37.

Ansprechperson / Schutzteam informieren.

38.

Einordnung vornehmen: einfache Grenzverletzung, wiederholtes Fehlverhalten, Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder mögliche Straftat.

39.

Bei schwerwiegenden Fällen externe Fachstelle, Verband, Jugendamt oder Polizei einbeziehen.

40.

Schutzmaßnahmen vereinbaren und dokumentieren.

41.

Nachsorge und strukturelle Konsequenzen prüfen.

C. Meldeformular

Datum / Uhrzeit der Meldung

Checkliste

Diese Checkliste dient als praktische Arbeitsunterlage für den Vereinsalltag.

Name:_______________________________ Datum:___________________________ Thema Erledigt / Hinweis

Verhaltenskodex gelesen und unterschrieben

□ Ja □ Nein

Selbstverpflichtung unterschrieben

□ Ja □ Nein

Erweitertes Führungszeugnisverfahren eingeleitet / abgeschlossen

□ eingeleitet □ abgeschlossen

Ansprechperson Kinder- und Jugendschutz bekannt

□ Ja □ Nein

Meldewege bekannt

□ Ja □ Nein

Digitale Kommunikationsregeln bekannt

□ Ja □ Nein

Kabinen-, Dusch- und Foto-Regeln bekannt

□ Ja □ Nein

Regeln für Fahrten, Turniere und Übernachtungen bekannt

□ Ja □ Nein

Elterninformationen für Team / Maßnahme vorhanden

□ Ja □ Nein

Notfallkontakte verfügbar

□ Ja □ Nein

Kurzregeln für den Alltag

Nicht allein in nicht einsehbaren Situationen mit Minderjährigen sein.

Keine Fotos oder Videos in sensiblen Räumen oder Situationen.

Keine privaten Einzelchats oder privaten Themen mit Minderjährigen.

Bei Unsicherheit lieber frühzeitig nachfragen.

Grenzverletzungen nicht bagatellisieren.

Hinweise dokumentieren und an die Ansprechperson weitergeben.